Das Jahr 2016 brachte für viele Thüringer Arbeitnehmer*innen eine Neuerung, für die wir Sozialdemokraten uns lange eingesetzt haben. Das Bildungsfreistellungsgesetz erkennt den Wert von Bildung und das Recht auf Weiterbildung im Beruf an. Es wird damit ein wichtiger Schritt getan, um den Menschen in Thüringen ein lebenslanges Lernen zu erleichtern. Das Gesetz erhöht die Chancengleichheit, denn unabhängig von einer Stellung im Betrieb kann man jetzt in den Genuss von Weiterbildungsangeboten kommen. Die Unternehmen wiederum profitieren von der Weiterqualifizierung ihrer Mitarbeiter.
Bildungsfreistellung bekommt …
- wer seine Arbeitsstelle in Thüringen hat.
- wer Arbeitnehmer in einem Betrieb mit mehr als 5 Beschäftigten ist.
- wer sein Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate hat.
Bei einer 5-Tage-Arbeitswoche hat man Anspruch auf fünf Tage „Bildungsurlaub“. Azubis haben einen Anspruch auf drei Tage. Es dürfen dabei keine Urlaubstage abgezogen werden und keine Gehaltseinbußen entstehen. Die Arbeitnehmer tragen lediglich die Kosten der Bildungsveranstaltung.
Sollten Sie dazu Fragen oder Probleme haben, können Sie sich bei meinen Mitarbeitern im Bürgerbüro melden.